Buchungsempfehlung des geldwerten Vorteils von E-Fahrzeugen

Buchungsempfehlung des geldwerten Vorteils von E-Fahrzeugen

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Nunmehr steht eine unverbindliche Empfehlung zur Buchung des geldwerten Vorteils von E-Fahrzeugen aufgrund der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen für die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer auf Basis des SKR 51 zur Verfügung.

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