Buchung Kurzarbeitergeld ab 2021

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Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus wurden die Kurzarbeitergeldregelungen geändert und damit der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Durch die angeordneten Schließungen des Autohandels wie auch stattgefundener Auftragsrückgänge im Werkstattbereich wird diese Unterstützungsmaßnahme auch von Autohäusern in Anspruch genommen.

Es stellte sich die Frage, wie die Buchung des Kurzarbeitergeldes mit dem SKR 51 erfolgen sollte. Dafür hatte die GG RCK eine unverbindliche Empfehlung (Empfehlung zur Buchung des Kurzarbeitergeldes in 2020 ) bereits ausgesprochen.

Für das Buchungsjahr 2021 wurden neue Konten im SKR 51 aufgenommen, um diesen Sachverhalt besser darzustellen.  Deshalb wurde eine neue unverbindliche Empfehlung ab dem Buchungsjahr 2021 (Empfehlung zur Buchung des Kurzarbeitergeldes ab 2021) erstellt.

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