Der SKR 51

Da die Zahl der Mehrmarkenhändler und auch der Autohändler mit mehreren Standorten zugenommen hat und die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit zur Kostenrechnung im Marktumfeld zugenommen hat, wurde überlegt, ob es anstelle einzelner Hersteller-/ Importeurskontenrahmen einen standardisierten Kontenrahmen für die Kfz-Branche geben sollte. Als Anforderungen an einen solchen Kfz-Branchenkontenrahmen wurde definiert, dass er eine klare Struktur aufweisen, die Möglichkeit für detaillierte Auswertungen und Platz für Erweiterungen bieten sollte. Dies vor dem Hintergrund, dass die bisher von den einzelnen Herstellern/ Importeuren gepflegten Kontenrahmen überfüllt und unübersichtlich geworden sind. Fachspezifische, handels- und steuerrechtliche Themen konnten mit der Zeit weder quantitativ noch qualitativ untergebracht werden. Außerdem waren die Kontenrahmen der einzelnen Hersteller/ Importeure unterschiedlich aufgebaut, besaßen verschiedenste Buchungsanweisungen und verlangten, auf unterschiedliche Schnittstellen zuzugreifen.

Fast alle deutschen Hersteller und Importeure sind der Idee gefolgt und haben sich zusammengeschlossen, um den Kfz-Branchenkontenrahmen SKR 51 zu entwickeln, der fachlich wie auch handels- und steuerrechtlich zukunftsfähiger ist als die bisher eingesetzten markenindividuellen Kontenrahmen. Auch die DATEV eG, die bisher einzeln die Hersteller-/ Importeurskontenrahmen zu betreuen hat, begrüßt diese Initiative.

Wir würden uns freuen, wenn Ihnen der SKR 51 die Möglichkeit bietet, ein zukunftsfähiges Rechnungswesen und Controlling aufzubauen. Sofern Sie Anregungen zum SKR 51 haben, nehmen wir Ihre Hinweise gern entgegen.

Den aktuellen SKR 51 finden Sie hier:

Kfz-Branchenkontenrahmen SKR 51

Die Änderungen des SKR 51 im Buchungsjahr 2024 im Vergleich zum Buchungsjahr 2023 finden Sie hier:

Kontenrahmenänderung 2024

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